AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Act.3 GmbH
Stand: 2025 – November
I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend auch nur AGB genannt – gelten für alle Angebote an Sie, alle Rechtsgeschäfte mit Ihnen als unserem Kunden – nachfolgend auch nur Kunde genannt, insbesondere auch für alle Leistungen und Lieferungen an Sie – nachfolgend auch nur Leistung oder Leistungen genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung und/oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Auch in diesem Fall nehmen wir entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen in den Geschäftsbedingungen der Kunden nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zu dem Zweck der Vereinbarung oder der Umsetzung eines Rechtsgeschäftes, insbesondere eines Vertrages, getroffen werden, sind in einem solchen Rechtsgeschäft oder einem solchen Vertrag mindestens in Textform niedergelegt.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches).
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden sowie Leistungen von uns an den Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte und Leistungen verwandter Art handelt.
(5) Für die im Einzelfall mögliche Lieferung von Produkten oder Waren, gelten insbesondere die Regelungen in den §§ 10 und 11 abweichend von den Regelungen betreffend Dienstleistungen in den §§ 4 bis 9 dieser AGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Sämtliche eigene Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an den Kunden dar, soweit nicht in der eigenen Erklärung ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(2) Ist die Beauftragung durch den Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme kann auch durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung, die Übermittlung einer Rechnung oder die Erbringung der Leistung an den Kunden erfolgen.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch und gerade für solche in Textform oder schriftlich an den Kunden übermittelte Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungszeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungs- und/oder Lieferzeit setzt den Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen, den Eingang gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen, soweit vereinbart die rechtzeitige Materialbereitstellung sowie die vorherige Abklärung aller organisatorischen und technischen Fragen voraus.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind angegebene Leistungs- und oder Liefertermine nur voraussichtliche Leistungs- und/oder Liefertermine, welche sich kurzfristig ändern können. Solche Leistungs- und/oder Liefertermine sind für uns nur dann bindend, wenn diese durch uns ausdrücklich als bindend bestätigt werden.
(3) Die Einhaltung unserer Leistungs- und/oder Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Sollte ein Kunde insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Leistung und/oder Lieferung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
II. Dienstleistungen
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung, Nutzung oder Umsetzung der Leistungsergebnisse
(1) Die zu erbringenden Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in Art, Ort, Zeit und Umfang sind in der jeweiligen einzelnen Beauftragung und/oder dem Projektvertrag – nachfolgend auch nur Vertrag genannt – enthalten und bestimmt. Bei Abweichungen zwischen den Inhalten des Vertrages und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in dem Vertrag vereinbarten Regelungen vor.
(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von uns. Wir können nach eigener Wahl Mitarbeiter oder Dritte ganz oder teilweise mit der Leistungserbringung beauftragen.
(3) Wir erbringen Dienstleistungen an den Kunden. Die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Dienstleistungen bei dem Kunden ist nicht Vertragsgegenstand. Ebenso ist ein konkreter Erfolg, insbesondere in finanzieller oder wirtschaftlicher Hinsicht, nicht Vertragsgegenstand, wenn und soweit dieser nicht ausdrücklich in einem Vertrag mit uns mindestens in Textform vereinbart ist.
§ 5 Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird uns sämtliche für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Ressourcen, Nachweise und Unterlagen, einschließlich des Zugangs zu Systemen, Räumlichkeiten und Personen – nachfolgend Kundeninformationen genannt – vollständig, richtig und rechtzeitig sowie kostenfrei zur Verfügung stellen.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Kundeninformationen. Wir sind nicht verpflichtet, die Kundeninformationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit vereinbart.
(3) Der Kunde sichert zu, dass den von ihm zur Verfügung gestellten Kundeninformationen Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen die ihm obliegenden Pflichten einhalten.
(5) Der Kunde benennt uns einen qualifizierten Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, unseren Mitarbeitern Angebote auf Anstellung, Angebote zu sonstiger Beauftragung auf eigene Rechnung oder ähnliche Vertragsbeziehung anzubieten.
§ 6 Vergütung der Dienstleistungen – Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen einzelnen Vertrag.
(2) Wir haben Anspruch auf eine weitere zusätzliche Vergütung, soweit der Kunde uns mit der Wahrnehmung weiterer, in dem bisherigen Vertrag nicht enthaltener Tätigkeiten betraut. Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe dieser zusätzlichen Vergütung ist die in dem bisherigen Vertrag vereinbarte Vergütung. Sofern dort kein Tages- oder Stundensatz vereinbart wurde, werden folgende Sätze vereinbart:
netto Euro 2.000,00 pro Manntag (8 Stunden je Mitarbeiter je geleisteter Arbeitstag) oder netto Euro 250,00 je Stunde.
Die voranstehende zusätzliche Vergütung versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (USt).
(3) Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung und den Auslagenersatz zu verlangen.
(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind.
(5) Soweit wir aufgrund von Umständen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehindert werden, steht uns eine angemessene Entschädigung zu.
(6) Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung, so sind wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung mit Androhung der Kündigung zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(7) Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) ist, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
(8) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere unsere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten.
(9) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
(10) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(11) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.
(12) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 7 Brand Activator – Mindestbuchung und Storno-Bedingungen
(1) Die nachfolgenden Regelungen betreffen die durch uns eingesetzten BA – Brand Activator.
(2) Die Mindestbuchungsdauer je einzelnem BA – Brand Activator beträgt mindestens vier Stunden je Kalendertag.
(3) Im Falle der kurzfristigen Stornierung der gebuchten Leistungen durch unsere BA – Brand Activator verpflichtet sich der Kunde die zeitlich gestaffelten Vergütungen zu bezahlen.
a. Erfolgt die Stornierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Event, so hat der Kunde 100 % der Vergütung je storniertem BA – Brand Activator zu bezahlen.
b. Erfolgt die Stornierung mehr als 24 Stunden und weniger als 48 Stunden vor dem Event, so hat der Kunde 50 % der Vergütung je storniertem BA – Brand Activator zu bezahlen.
c. Erfolgt die Stornierung 72 oder weniger Stunden bis mehr als 48 Stunden vor dem Event, so hat der Kunde 25 % der Vergütung je storniertem BA – Brand Activator zu bezahlen.
d. Erfolgt die Stornierung 72 Stunden vor dem Event, so hat der Kunde 0 % der Vergütung je storniertem BA – Brand Activator zu bezahlen.
(4) Jede Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 8 Leistungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Leistung ab dem Ort unseres Unternehmenssitzes geschuldet.
§ 9 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Mit Ausnahme der Kundeninformationen sind sämtliche Informationen, Beratungs- und Gestaltungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder Mitteilungen, die wir dem Kunden in Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellen – nachfolgend Arbeitsergebnisse – ausschließlich zur internen Verwendung des Kunden bestimmt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten offenzulegen oder sich im Zusammenhang mit den Leistungen auf uns zu beziehen.
(3) Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses sind unverbindlich und stellen nur eine Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar.
§ 10 Freistellung durch den Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die daraus resultieren, dass ein Arbeitsergebnis von einem Dritten verwendet wurde oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut hat und die Weitergabe direkt oder indirekt durch den Kunden oder auf dessen Veranlassung erfolgt ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die daraus resultieren, dass der Kunde uns geistiges Eigentum, z.B. Bildmaterial, Skizzen, Marken- und/oder Patentrechte, etc. im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stellt und wir von einem Dritten wegen der Verwendung dieses geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden.
III. Lieferungen
§ 11 Lieferpreise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“, damit ab dem Ort unseres Unternehmenssitzes, ausschließlich Verpackung, Fracht, Transport, Aufbau, Zoll oder sonstiger Abgaben; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) ist, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
(3) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere unsere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(6) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 12 Gefahrenübergang, Verpackungskosten, Versicherung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem konkreten Einzelvertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen, mangels solcher gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht und es so möglich ist, werden wir unsere Lieferungen versichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
IV. Gewährleistung und Haftung
§ 13 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass Mängel der von uns erbrachten Leistungen und/oder gelieferten beweglichen Sachen unverzüglich gerügt werden.
(2) Bei etwaigen Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Im Fall des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Offensichtliche Unrichtigkeiten können von uns jederzeit berichtigt werden.
(4) Maßgebend für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich unsere verbindliche Leistungs- und Produktbeschreibung in dem Vertrag.
(5) Im Fall einer Beratung außerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs besteht eine Haftung nur bei Vorliegen einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(7) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate.
(8) Bei gebrauchten Sachen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf EUR 1.000.000,00 je Schadensfall begrenzt.
(4) Auf Wunsch des Kunden kann eine höhere Haftungssumme vereinbart werden.
(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 15 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den voranstehenden § 12 und § 13 vorgesehen, ist ausgeschlossen.
(2) Dies gilt auch, soweit der Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Gewährleistung und/oder Haftung bei Teilleistungen und/oder Materialbereitstellung durch den Kunden
(1) Werden von dem Kunden Lieferungen oder Leistungen bereitgestellt, so liegt die Gewährleistung und Haftung hierfür allein beim Kunden.
(2) Der Kunde übernimmt Gewähr dafür, dass solche Lieferungen und Leistungen rechtzeitig und geeignet zur Verfügung stehen.
V. Rechte an Lieferungen und Leistungen
§ 17 Eigentumsvorbehalt bei Sachen
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den durch uns zu liefernden Gegenständen und Produkten bis zur Erfüllung aller Zahlungsansprüche vor.
(2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen pfleglich zu behandeln.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Sachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Sachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
(7) Werden die Sachen mit anderen Gegenständen vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache.
(8) Der Kunde tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab.
(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit der realisierbare Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 18 Geistiges Eigentum – Know-how
(1) Das geistige Eigentum, insbesondere an Know-how, Daten, Software, Mustern, Tools und Methoden, verbleibt im Eigentum von uns.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dieses geistige Eigentum ohne unsere Zustimmung nicht zu verwenden.
§ 19 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel
(1) Erfolgt die Leistungserbringung nach Vorgaben des Kunden, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
(2) Die Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an den von uns erbrachten Leistungen stehen uns zu.
(3) Im Falle von sonstigen Rechtsmängeln gilt § 12 und § 13 entsprechend.
§ 20 Rechte an Bildmaterial
(1) Sämtliche Rechte an im Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung entstandenem Bildmaterial stehen ausschließlich uns zu.
(2) Dies gilt auch für Bildmaterial, auf welchem Beteiligte und/oder Mitarbeiter des Kunden erkennbar sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, solches Bildmaterial ohne unsere Zustimmung nicht zu verwenden.
VI. Schlussbestimmungen
§ 21 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die Inhalte des Vertrages und die sonstigen vertraulichen Unterlagen und Informationen nur mit Zustimmung offenzulegen.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Eine Offenlegung ist nur in den gesetzlich zulässigen Fällen gestattet.
(4) Die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen ist gestattet.
§ 22 Datenschutz
(1) Wir und Dritte, die im Auftrag von uns handeln, sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er befugt ist, uns personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verstößen des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend gemacht werden.
§ 23 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Regelungen in diesen AGB finden unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung Anwendung.
(2) Die Fristen und Modalitäten der Vertragsbeendigung richten sich nach dem Vertrag und diesen AGB.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bis zur Beendigung entstandene Leistungen, Aufwendungen und Auslagen zu vergüten.
§ 24 Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Vertrag ist nicht zulässig.
§ 25 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 26 Namen, Logos und Marken der Parteien
Keine Vertragspartei ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige Zustimmung zu verwenden.
§ 27 Schriftform
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Für die Wirksamkeit des Vertrages ist es ausreichend, wenn jede Vertragspartei eine separate Ausfertigung des gleichen Dokuments unterzeichnet.
§ 28 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Unser Geschäftssitz in Herzogenaurach, Deutschland, ist Erfüllungsort.